Zum Gedenken an den 20. Juli 1944

Veröffentlicht am 20.07.2020 in Allgemein

Was der 20. Juli 1944 für uns heute bedeutet!

In Art. 20, Abs. 4 unseres Grundgesetzes, der erst 1968/1969 auf Betreiben der SPD ins Grundgesetz kam, heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Dafür stand der 20. Juli 1944 Pate. Dieser Tag lehrt uns, bereits den Anfängen von Menschenverachtung entgegenzutreten. Jede Form von Widerstand, auch im Kleinen, ist eine bewegende Kraft und ruf zur Zivilcourage auf, gegen Unrecht einzutreten. Menschenverachtung ist nie legitim. „Die anständige Behandlung aller Menschen“ war eine Forderung der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 und führte zur Formulierung von Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Gegen die Gleichgültigkeit, Resignation und Feigheit haben sich auch die Geschwister Scholl eingesetzt. Deren Mut sei uns heute mehr denn je Mahnung und Verpflichtung, in einer Zeit, in der Mut nur wenig kostet. Während in anderen Ländern - und inzwischen auch wieder in unserem Land, Freiheitsgrundsätze mit Füßen getreten werden, gilt es, „diese Diamanten des Grundgesetzes“, so Heribert Prantl, als Wegweiser für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger, zu pflegen und zu schützen. Wagen wir es, im Gedenken an den 20. Juli 1944, das was uns lieb und wert ist, mit Mut auch zu beschützen.

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