Kreistagssitzung vom Juli 2013: Stellungnahme Tagesordnungspunkt 4

Veröffentlicht am 26.07.2013 in Kreistagsfraktion

Förderung der Kindertagespflege nach dem SGB VIII (Vorlage K 13/2013)

Dr. Dorothee Schlegel für die SPD-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Kindertagespflege und die Betreuung in Kindertages-einrichtungen - und damit ist der erste auch der wichtigste Satz der Verwaltungsvorlage - werden im Kinder- und Jugendhilfegesetz als gleichwertige Form der Betreuung anerkannt.

Dass dies nun in unserem Landkreis adäquat gewürdigt wird, hat sicher damit zu tun, dass der Bedarf an Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren auch bei uns im Ländlichen Raum voranschreitet und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am 01. August 2013 in Kraft tritt.

Wurde rein rechnerisch einst überlegt, annähernd 20% der vorzuhaltenden Plätze im Landkreis über die Tagespflege anbieten oder vorhalten zu können (siehe die Vorlage vom Kreistag am 06.05.2013), sind wir ernüchtert von den tatsächlichen Fakten. Einerseits seien zu wenige Tagesmütter (leider keine Väter wie andernorts auch) da, die bereit sind, diese Ausbildung zu übernehmen, andererseits heißt es, sie seien nicht ausreichend qualifiziert – aber das sind sie, nur anders als Erzieherinnen - und daher ist diese Form der Kinderbetreuung nicht mit einer Kita zu vergleichen.

Dann wird von zu viel Bürokratie gesprochen – weniger am Kind und mehr an den Akten, von zu geringem Verdienst und vor allem von unsicherer finanzieller Absicherung, z.B. im Krankheitsfall. Und das führt zu einer hohen Fluktuation bei den Tagesmüttern.

Am 06.05.2013 habe ich davon gesprochen, dass die Kostenbeitragsstruktur in anderen Landkreisen anders ist und mancher Kreis den Eltern mehr Zuschüsse bezahlt wie unser Kreis und insgesamt mit einem niedrigeren Sachaufwand auskommt. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass unser Kreis nun von den vom KVJS, vom Landesjugendamt und von den Kommunalen Landesverbänden seit 5. April 2012 geltenden gemeinsamen Empfehlungen von 4.50 € für über 3-Jährige und von 5.50 € für unter 3-Jährige Abschied nehmen wird.

Die nach § 23 SGB VIII zu gewährenden Geldleistungen des Jugendamts sind zudem als Untergrenze zu werten und dürfen überschritten werden, um die Betreuung aller Kinder gleich zu vergüten. Wir haben uns andere Landkreise zum Vorbild genommen und Empfehlungen sind schließlich auch keine letztgültigen Gesetze.

Lassen Sie mich zwei Empfehlungen zur Tagespflege geben – im Sinn von „Empfehlungen“:

Erstens muss, wie Kollege Wittmann im Mai gesagt hat, die Tagespflege viel mehr in den Fokus unserer Gemeinden und unseres Landkreises rücken. Eine bessere Vernetzung und Verlinkung zur Information für alle Interessierte ist im Internetzeitalter bestimmt nicht das Verkehrte.

Zweitens müssen die Tagesmütter aus ihrer prekären Beschäftigungssituation herausgeholt werden. Sie leisten einen sehr wertvollen Dienst an unseren Kindern und damit unserer Gesellschaft. Das kann auf kommunaler Ebene, z.B. durch Anstellungsverhältnisse gehen, aber auch auf Landkreisebene.

Ich habe in der letzten Ausschusssitzung angeregt, dass wir als Kreisrätinnen und Kreisräte mit den Tagesmüttern ins Gespräch kommen müssen, nicht nur über sie zu reden, um zu erfahren, was wir noch mehr tun können, um Tagespflege als attraktive und flexible Betreuungsmöglichkeit bekannter zu machen und die Tätigkeit der Tagesmutter – in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - besser zu absichern. Und ich bin guter Zuversicht, dass dies bald sein wird.

Nun zur Angleichung der Kostenbeiträge der Eltern. Wenn ich mir die Kostenbeitragstabelle vom Juli 2012 anschaue, dann gibt es dort eine Staffelung, die sich orientiert am Alter der Kinder, an den Betreuungsstunden und dem Einkommen der Eltern bzw. der Elternteile bei Alleinerziehenden.

Dass dies zum einen ein großer bürokratischer Aufwand ist, so genau abzurechnen, ist verständlich. Dass es bei einer Neufestlegung der Elternbeiträge „gerecht“ zugehen möge, dass einerseits Eltern mit höherem Einkommen mehr bezahlen können als mit niedrigem, leuchtet uns ein. Dass Tagespflegebeiträge den Beiträgen für Kitas angeglichen werden müssen, damit beide Betreuungsformen tatsächlich eine Alternative darstellen, auch.

Daher ist zu begrüßen, dass die Verwaltung einen neuen Beitragsschlüssel erarbeitet hat. Allerdings bin ich – und das aus persönlicher Erfahrung und Überzeugung – nicht ganz der Meinung, dass ein höherer Elternbeitrag bei Eltern mit höherem Einkommen eine große Hürde bildet und dies ihr Wunsch- und Wahlrecht zumindest faktisch beschneidet.

Im Umkehrschluss: hätten dann Eltern mit mittlerem Einkommen im Vergleich zu den bisherigen Beiträgen mehr zu zahlen? Laut der Tabelle von 2012 wären dies z.B. Eltern, die ein über 3-jähriges Kind bis zu 7 Stunden täglich betreuen und bis zu 2000 € verdienen und Eltern mit einem unter 3-jährigen Kind und einem Verdienst bis zu 2500 €.

Das Land hat seine Gelder für die Tagespflege in den letzten drei Jahren, also 2011, 2012 und 2013 verdreifacht im Vergleich zu 2010 - auf nun 43,8 Mio. €. Allerdings ist, auch aus den o.g. Gründen die Steigerungsrate in der Tagesbetreuung nur von 2,9 auf 3,3 % aller zu betreuenden Kleinkinder unter 3 Jahren gestiegen.

Gehen wir nun noch zügiger Schritt für Schritt voran.

Die SPD-Fraktion folgt dem vorgeschlagenen Beschluss in beiden Punkten, bittet jedoch darum, die Beitragstabelle bzgl. der Sozialverträglichkeit für alle Einkommensklassen im Blick zu behalten.

Herzlichen Dank.

Homepage SPD Neckar-Odenwald

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