Argumentationspapier zu „Wettbewerb im Erzeugungsmarkt“

Veröffentlicht am 22.09.2010 in Pressemitteilungen

Stilllegung konventioneller KW-Kapazitäten der Energiekonzerne

Wirkung einer LFZ für die Entwicklung im Erzeugungsmarkt

Eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke schwächt die Stellung der energieerzeugenden Stadtwerke auf dem Wettbewerbsmarkt. Infolge von Laufzeitverlängerungen reduziert sich der Bedarf an neuen Kraftwerkskapazitäten. Kommunale Unternehmen, die im Vertrauen auf die Einlösung der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus dem Jahr 2000 Investitionen in moderne und
umweltverträgliche Kraftwerke geplant – und zum Teil bereits realisiert – haben, sind durch eine Laufzeitverlängerung mit dem Problem konfrontiert, dass die politisch gewünschte Wettbewerbsentwicklung im Erzeugungsmarkt nicht zustande kommt. Damit die kommunalen Unternehmen, die bereits in erheblichem Umfang Kraftwerksinvestitionen verwirklicht haben, oder deren Planungen sich im Genehmigungsverfahren befinden, durch die Laufzeitverlängerung nicht benachteiligt werden, sind kompensatorische Maßnahmen im Rahmen einer Vereinbarung mit den Energiekonzernen erforderlich. Dieser Nachteilsausgleich sollte durch Stilllegung ineffizienter fossiler Kraftwerkskapazitäten der Energiekonzerne erfolgen.

Stilllegung konventioneller KW-Kapazitäten der Energiekonzerne

Wirkung einer LFZ für die Entwicklung im Erzeugungsmarkt

Eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke schwächt die Stellung der energieerzeugenden Stadtwerke auf dem Wettbewerbsmarkt. Infolge von Laufzeitverlängerungen reduziert sich der Bedarf an neuen Kraftwerkskapazitäten. Kommunale Unternehmen, die im Vertrauen auf die Einlösung der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus dem Jahr 2000 Investitionen in moderne und
umweltverträgliche Kraftwerke geplant – und zum Teil bereits realisiert – haben, sind durch eine Laufzeitverlängerung mit dem Problem konfrontiert, dass die politisch gewünschte Wettbewerbsentwicklung im Erzeugungsmarkt nicht zustande kommt. Damit die kommunalen Unternehmen, die bereits in erheblichem Umfang Kraftwerksinvestitionen verwirklicht haben, oder deren Planungen sich im Genehmigungsverfahren befinden, durch die Laufzeitverlängerung nicht benachteiligt werden, sind kompensatorische Maßnahmen im Rahmen einer Vereinbarung mit den Energiekonzernen erforderlich. Dieser Nachteilsausgleich sollte durch Stilllegung ineffizienter fossiler Kraftwerkskapazitäten der Energiekonzerne erfolgen.

Wettbewerblich und klimaschutzrelevante Vorteile einer Stilllegung von konventionellen Kraftwerkskapazitäten der Energiekonzerne
Nach derzeitigem Stand der Technik ineffiziente konventionelle Kraftwerke werden durch hocheffiziente moderne Gas- und Kohlekraftwerke ersetzt.
Dadurch würden erhebliche Mengen an CO2 eingespart. Allein die Stilllegung des Braunkohle-Kraftwerksblocks „Neurath A“ mit einer installierten elektrischen Leistung von 300 MW und seine Ersetzung durch ein modernes Gaskraftwerk würde CO2-Emissionen in einer Größenordnung von über 450.000 t pro Jahr vermeiden.
Die Ersetzung des Steinkohlekraftwerksblocks „Herne 3“ mit einer installierten elektrischen Leistung von 275 MW und seine Ersetzung durch ein modernes Gaskraftwerk würde CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 490.000 t pro Jahr vermeiden.
Darüber hinaus würden Energiekonzerne, Stadtwerke und unabhängige Investoren motiviert, in erforderliche neue Kraftwerke zu investieren, so dass auch eine Veränderung der Marktanteile im Erzeugungsmarkt zugunsten von konzernunabhängigen Wettbewerbern ermöglicht wird:
- Durch eine Stilllegung konventioneller Kraftwerkskapazitäten in jährlich feststehendem Volumen wird eine konjunkturelle Belebung für die Branchen Anlagenbau, Elektroindustrie, Bauwirtschaft, IT-Industrie und weitere Dienstleistungen bewirkt, Wertschöpfung für die Regionen mit neu errichteten Kraftwerken in beträchtlicher Größenordnung ausgelöst.
- Da zukünftig der Bedarf an Großkraftwerken sinkt, weil ein wachsender Anteil kleiner und mittelgroßer, auf die Fluktuation volatiler Stromeinspeisungen aus Erneuerbaren Energien eingerichteter Mittel- und Spitzenlastkraftwerke benötigt wird, können ggf. zusätzliche Kraftwerksstandorte (zu beachtende Zusatzfaktoren: Genehmigungs-verfahren für Kraftwerke und Netzinfrastruktur, Akzeptanz der Öffentlichkeit) entstehen.
Anhand der nachfolgenden Schätzung können folgende Effekte erwartet werden:
> Stilllegung der ältesten Kraftwerke mit einer installierten Kraftwerkskapazität von ca. 15.000 MW, einer jährlichen Stromerzeugung von 110 TWh pro Jahr und einem geschätzten Emissionsvolumen von ca. 43 Mio. t p.a CO2.
> Errichtung von ca. 15.000 MW (Wirkungsgrad 50 - 60 %):
Jährliche Stromerzeugung von 110 TWh pro Jahr
CO2-Emissionen von 22,1 Mio. t p

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