Bewertung des Entwurfs für ein Energiekonzept der Koalition

Veröffentlicht am 22.09.2010 in Pressemitteilungen

Die Minister Röttgen und Brüderle haben den Entwurf für ein Energiekonzept der Koalition vorgestellt. Kern sind längere Laufzeiten für Atomkraftwerke. Damit stellt die Koalition das Prinzip der Zukunftsplanung auf den Kopf.

Die Minister Röttgen und Brüderle haben den Entwurf für ein Energiekonzept der Koalition vorgestellt. Kern sind längere Laufzeiten für Atomkraftwerke. Damit stellt die Koalition das Prinzip der Zukunftsplanung auf den Kopf. Wo will man hin und welche Mittel führen zum Ziel – diese Fragen müsste ein seriöses Zukunftskonzept beantworten können. Die Koalition hat aber in der Energiepolitik nur einen gemeinsamen Nenner: Die Atomkraft erhalten. Um diese Vorgabe strickt sie nun ein Konzept, das nur dem Zweck dient, diesen politischen Willen zu stützen. Ob es Alternativen gibt, wird nicht untersucht. Das so genannte Energiekonzept der schwarzgelben Bundesregierung ist rückwärtsgewandt und bleibt jenseits der Atompolitik unkonkret und unglaubwürdig.
Die wesentlichen Inhalte:
Das Energiekonzept wird um verlängerte Laufzeiten herum aufgebaut. Das Mittel ist zum Zweck geworden.
Die Ziele bei Energie und Klima geben die bereits in der vergangenen Legislaturperiode formulierten Ziele wieder – die Maßnahmen führen aber nicht dahin; eine gesetzliche Verankerung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele fehlt.
Die vier großen Unternehmen im Energiemarkt werden strukturell und finanziell erheblich gestärkt, der Wettbewerb wird zurück geworfen, die Erneuerung des Kraftwerksparks behindert und damit die Versorgungssicherheit verringert.
Der Vorrang und Ausbau der erneuerbaren Energien ist in naher Zukunft bedroht, da deren Zuwachs mit Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bald nicht mehr vereinbar ist.Die Koalition scheint sich – trotz anders lautender Bekundungen – vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschieden zu wollen.
Die Koalition schaut bei der Erneuerbaren-Förderung nur auf kurzfristige Kosteneffizienz und verspielt dadurch Potenziale, die später wesentlich teurer entwickelt werden müssen. Gerade bei der Grundlastfähigkeit und Marktintegration der Erneuerbaren fehlen zielführende Maßnahmen.
Bei Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Netzausbau wird deutlich, an welchen Stellen die Union in der letzten Legislaturperiode gemauert hat. Die angekündigten Maßnahmen stehen im Widerspruch zum konkreten Handeln der Koalition, so der Politik des Kürzen und Streichens von Förderprogrammen.
Daneben prägen vor allem zwei weitere Begriffe das Papier: „Prüfen“ und Eigenverantwortung. Maßnahmen werden nur sehr vage umschrieben oder unter Prüfvorbehalte gestellt.
Kehrtwende in der Energiepolitik
Preisgünstige, sichere effiziente und umweltgerechte Energieversorgung war das Ziel vor dem Regierungsantritt von Schwarz-Gelb. Die energie- und klimapolitischen Ziele waren in der vergangenen Legislaturperiode durchaus anspruchsvoll formuliert worden. Mit der Umsetzung des Klima- und Energiepakets von Meseberg 2007 (IEKP) hatten wir die Grundlagen dafür geschaffen.
Mit diesen Beschlüssen haben wir eine Energiewende abgesichert: Weitere Verringerung der Energieimporte durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Lande, Schaffung von intelligenten Netzen, mit denen neben der Erzeugung auch der Verbrauch gesteuert werden kann, Anhebung der Energieeffizienz und Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Was die schwarz-gelbe Koalition jetzt konkret vorlegt, wird dem nicht gerecht. Der Entwurf kehrt die Verhältnisse in der Energiepolitik um. Es wird nicht der „Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“ beschritten, sondern mit der Verlängerung der Laufzeiten eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen. Das Ergebnis ist geringere Versorgungsicherheit, weniger Wettbewerb, Behinderung der Erneuerbaren und am Ende höhere Preise.
Aufgabe eines Energiekonzepts wäre es, Wege aufzuzeigen, die vereinbarten und formulierten Ziele im Bereich Klima und Energie zu erreichen. Dazu muss das Energie- und Klimapaket aus der letzten Legislaturperiode überprüft und – wo nötig – ergänzt werden. Längere Laufzeiten gehören nicht dazu!

Langfristige Strategie für die Energieversorgung
Worin liegt eigentlich die langfristige Strategie der Koalition? In erster Linie werden die Atom-Laufzeiten gegenüber dem Atomkonsens verdoppelt. Direkte Folge daraus ist eine Verdopplung des stark radioaktiven Atommülls – bei ungeklärter Endlagerfrage! – und ein Absinken des Sicherheitsniveaus. Atomkraftwerke werden mit wachsendem Alter störungsanfälliger. Technische Komponenten altern, so dass die Anlagensicherheit unweigerlich sinkt. Die Anlagenkonzepte aus den 70er Jahren harmonieren nicht mit der EDV-Kultur heutiger Regelungstechnik – eine effektive Nachrüstung ist daher nur begrenzt möglich, wird aber die veralteten Anlagen nie auf den Stand der Dinge bringen können.
Der seinerzeit beschlossene Atomausstieg hat Investitionen in eine zukünftige Energieversorgung ausgelöst, da eine Chancen-Risiko-Abwägung bei neuen Anbietern und insbesondere auch bei den Stadtwerken den Optimismus begründet hat, eine ausreichende Auslastung mit diesen neuen Anlagen erwarten zu können. Diese Investitionen werden nun verbrannt, da bei den neuen Erzeugungsanlagen die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Sie kommen nicht mehr hinreichend ans Netz. Geplante Investitionen werden zurückgenommen, weil keine ausreichenden Auslastungschancen mehr gegeben sind. Die Kostenvorteile der längst abgeschriebenen AKWs geben diesen in der Merit-Order einen Vorteil. Daher auch die als sicher gegebenen Gewinnerwartungen.
Profiteure des Energiekonzepts der Koalition sind die großen Anbieter. Neben zusätzlichen Gewinnen wird ihre Marktmacht gefestigt und damit mehr Wettbewerb verhindert mit negativen Folgen für die Strompreise. Durch den mangelnden Wettbewerb können die AKW-Betreiber auch ihre Kosten mit der Aufrechnung der Brennelementesteuer auf dem Markt durchsetzen.
Die Koalition will die Laufzeiten um durchschnittlich 12 Jahre verlängern. Im Atomgesetz werden aber nicht Jahre sondern die tatsächliche eingespeiste Menge an Strom begrenzt. Um die Verlängerung der Laufzeiten in der Debatte niedrig erscheinen zu lassen, hat die Koalition einen Auslastungsgrad bis über 2030 hinaus unterstellt, der über der Größenordnung der heutigen Einspeisung der AKWs liegt. Das sind etwa 7.300 Jahresvollaststunden, also durchschnittlich 20 Stunden pro Tag oder 85 %. Für 2030 werden knappe 7.000 Stunden unterstellt. Bis dahin will die Koalition aber 50% der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen realisieren, ohne dass sie eine signifikante Verringerung der Einspeisung der Atomenergie unterstellt. Entweder wird dann die Laufzeit deutlich mehr als 12 Jahre betragen, oder die Koalition will den Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien abschaffen und damit letztlich den ausländischen Anbietern dieses Feld überlassen.
Mit der längeren Laufzeit ergeben sich Konflikte zwischen den Erfordernissen an Einsatz und Ausbau der erneuerbaren Energien. In wenigen Jahren wird es heißen: Ausbau der Erneuerbaren oder Atom – beides zugleich funktioniert nicht. Atomkraft ist keine Ergänzung – sie ist ein Hemmnis für den Ausbau der Erneuerbaren.
Außerdem wird der Kraftwerkspark in Deutschland überaltern: Mit alternden Atomkraftwerke wird neuen Kraftwerksprojekten die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Mancher Wettbewerber muss neu kalkulieren und wird Investitionen aufgeben. Darunter leidet nicht nur die Versorgungssicherheit. Auch der Wettbewerb auf dem Strommarkt wird zugunsten der großen Vier gedreht. Die Koalition stärkt damit das heutige Oligopol auf lange Sicht.
Die vier großen Unternehmen im Energiemarkt werden strukturell und finanziell erheblich gestärkt, der Wettbewerb wird zurück gedrängt, die Erneuerung des Kraftwerksparks behindert und damit die Versorgungssicherheit auf die Atomkraft und nicht auf die Erneuerung des Kraftwerkparks gestützt.
Statt die großen Vier im Strommarkt zu stärken brauchen wir mehr Wettbewerb und unabhängige Stromerzeugung. Die Versorgungssicherheit und Risikovorsorge gegen Atomunfälle erfordern begrenzte Laufzeiten. Zudem sind längere Laufzeiten und der Ausbau der Erneuerbaren schon in naher Zukunft unvereinbar.
Daher fordern wir: Keine längeren Laufzeiten! Die sogenannte Brücke Atomkraft ist tatsächlich ein Prellblock für Wettbewerb und erneuerbare Energien.

Kosteneffizienz bei den Erneuerbaren Energien
Die Koalition behauptet: „Bei einem steigenden Anteil der erneuerbaren Energien hängt die Entwicklung der Energiekosten wesentlich davon ab, dass der Ausbau kosteneffizient erfolgt.“ Konkret soll das heißen: „Künftig soll das EEG stärker am Markt orientiert werden und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in stärkerem Maße marktgetrieben erfolgen.“
Das EEG ist entstanden, weil die heutigen Preise keine langfristigen Kostenentwicklungen abbilden. Die Verfügbarkeit der fossilen Energien wird sinken und die Preise steigen. Ziel muss es also sein, den mittelfristig hohen Energiepreisen zu begegnen. Um den Folgen dieses Marktversagens frühzeitig zu begegnen, haben wir die Förderung eingeführt.
Mit dem EEG entwickeln wir die Technologien, mit denen wir unsere späteren Klimaschutzziele insgesamt kostengünstig erreichen können. Das benötigt Zeit und lässt sich nicht aus dem Boden stampfen.
Die Ausbauerfolge der Erneuerbaren Energien haben nahezu alle Prognosen von vor zehn Jahren um mehr als das Dreifache übertroffen. Das liegt an der Konstruktion des EEG und seiner Förderung. Wer hier Hand anlegt, gefährdet den weiteren Ausbau und verlässt den Pfad der zunehmenden Unabhängigkeit von Energieimporten.
Ziel des EEG bleibt es, neue und derzeit noch kostenintensive Technologien in die Marktfähigkeit zu überführen. Es ist also ein Instrument zur Markteinführung und keine dauerhafte Co-Finanzierung. In diesem Sinne wollen wir das EEG auch zukünftig weiterentwickeln.
Hierzu wollen wir
zusätzliche Anreize zur verlässlichen und kontinuierlichen Einspeisung Erneuerbarer Energien durch die Kombination stetiger und fluktuierender Energieträger unter Einbeziehung von Speichertechnologien schaffen und
die Marktintegration Erneuerbarer Energien stärken, um den Übergang aus der Fördersystematik des EEG zur vollständigen Marktreife vorzubereiten.
Wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien will, muss sichere Rahmenbedingungen bieten. grundlegende Änderungen im Fördersystem und der kurzsichtige Blick auf die Kosten führen nicht weiter.
Daher fordern wir: Die Erneuerbaren Energien brauchen Zeit, um Lernkurven zu entwickeln und Kosten zu senken.

Beispiel Offshore-Windkraft
Die Koalition will den Ausbau der Offshore Windenergie mit einem Sonderprogramm fördern. Wenn die Koalition anstelle einer Förderung mit festen Vergütungssätzen ein Ausschreibungsmodell oder kürzere Bezugsdauer bei erhöhter Vergütung einführt, entstehen keine Industriecluster, kein Wettbewerb um technologische Entwicklungen, sondern ein verzerrter Wettbewerb. Zum Zuge kommen so ausschließlich kapitalkräftige Investoren mit gutem Rating – und nicht technologische Innovationen und kleinere Wettbewerber.
Die besten Voraussetzungen für Investitionen sind stabile Rahmenbedingungen. Wenn die von der Koalition erneut verändert werden, schadet dass mehr als dass es nützt.
Beispiel Biomasse
Die Koalition nimmt „verbesserte Bewirtschaftungsformen“ und den verstärkten Einsatz organischer Rest- und Abfallstoffe bislang wenig genutzter Stoffe wie auch landwirtschaftlicher Koppelprodukte in den Blick. Übersetzt heißt das: es geht um größere Anlagen mit entsprechendem negativem „Staubsaugereffekt“ im größeren Umkreis. Das fordern die großen Versorger im Gasmarkt schon lange. CDU und CSU vergessen aber ihre Klientel nicht, indem sie den Einsatz von Reststoffen aus der Landwirtschaft vergolden will, obwohl bei den Erneuerbaren Energien mehr Kosteneffizienz gelten soll!
Trauerspiel Energieeffizienz
Ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz sucht man im jetzt vorliegenden Energiekonzept vergeblich. Die Strategie der Koalition ist klar: „Ökonomische Anreize“ (zu Deutsch: Preise) sowie „verbesserte Information und Beratung“ sollen es richten. Ein Effizienzfonds soll mit 500 Mill. Euro pro Jahr Information und Beratung fördern. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein!
Um Effizienzpotenziale systematisch zu heben, führt an verbindlichen rechtlichen Regelungen kein Weg vorbei!
Energieeffizienz ist der Schlüssel für alle Ziele in der Klima- und Energiepolitik. Die Maßnahmen der Koalition sind untauglich.
Daher fordern wir: Vorlage eines Gesetzes mit geeigneten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Gebäudesektor, Wirtschaft und Verkehr.

Netzausbau und intelligente Zähler
Die Koalition weist zu Recht drauf hin, dass die Netze an künftige Erzeugungsstrukturen angepasst werden müssen. Der Netzausbau soll beschleunigt werden. Sogar ein Plan für das „Zielnetz 2050“, ein Bundesnetzplan und eine kohärente Netzausbauplanung werden angekündigt. Dabei wird verschwiegen, dass der zehnjährige Netzausbauplan durch die EU-Stromrichtlinie vorgegeben ist und bis zum 3. März 2011 in nationales Recht umzusetzen ist – nichts Neues also! Bei neuen, zusätzlichen Maßnahmen wird man jedoch prüfen, „ob [!] und wie der Ausbau der deutschen Netzinfrastruktur durch wirtschaftliche Anreize und planerische Instrumente deutlich beschleunigt werden kann.“
Overlay-Netz und sofortige Kostenanrechnung für die Betreiber sollen weiterhelfen. Aber auch hier gilt: „Die Prüfung der genannten Maßnahmen umfasst insbesondere auch die Frage der Wirtschaftlichkeit und ihre Auswirkungen auf die Netzentgelte“.
Die großen Ziele unterliegen diesem Kleingedruckten. Gerade die Union hat keinen Grund sich über schleppenden Netzausbau zu beklagen: In der letzten Legislaturperiode haben CDU und CSU tragfähige Regelungen zum Netzausbau verhindert
Das gleiche Bild bieten die Maßnahmen im Bereich intelligenter Zähler: Hier sollen technische Rahmenbedingungen und Mindeststandards konkretisiert werden. Das hätte längst geschehen müssen! Das zugrunde liegende Gesetz ist vor zwei Jahren in Kraft getreten! Aber auch hier gilt: „…werden wir prüfen, ob [!] die Investitionskosten für intelligente Zähler voll anerkannt werden.“ Hier hätte die Bundesregierung längst eine Lösung mit der Bundesnetzagentur finden können. Beschleunigte Marktdurchdringung sieht anders aus!
Das bestehende Recht beim Netzausbau und intelligenten Zählern ist unzureichend. Das hat die Union zu verantworten.
Daher fordern wir: Vorgezogene Revision und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Systemintegration der Erneuerbaren
Mit der sog. optionalen Marktprämie sollen Anlagen der Erneuerbaren Energien zeitweilig am Markt auftreten können. Statt die verschiedenen Erneuerbaren Energien systematisch zu kombinieren wird hier Markt und Wettbewerb nur vorgetäuscht. Mit der sog. „Markt“-Prämie werden lediglich die Renditen der Betreiber erhöht und Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kasse gebeten. Die SPD-Fraktion hatte sich in der letzten Wahlperiode gegen dieses Modell ausgesprochen, da es versteckte Mehrkosten enthielt. Inzwischen gestehen selbst die Entwickler dieses Modells, die Bundesnetzagentur und unterschiedliche Studien (im Auftrag des BMWi und selbst von E.ON) zu, dass durch die Einführung einer sog. „Markt“-Prämie bis zu 1,1 Mrd. EUR Mehrkosten für die Verbraucher entstehen. Und dies alles ohne den gewünschten Effekt einer bedarfsgerechten Einspeisung – denn sonst würde die schwarz-gelbe Regierung nicht noch solche Fördermaßnahmen für Speichertechniken und zur Umrüstung von Biogasanlagen ankündigen.
Im Übrigen finden sich in dem Abschnitt nahezu nur noch Prüfaufträge. Ähnlich sieht es bei den Speichern aus. Die Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren ist auf diesem Weg nicht zu erreichen.
Daher fordern wir: Keine „Markt“-Prämie, sondern Förderung von kombinierten Anlagenverbünden und Entwicklung von Speicherkonzepten.

Das Energiekonzept steht im Widerspruch zum konkreten Handeln der Bundesregierung
Die Koalition will die Sanierungsrate im Wohnungsbestand verdoppeln. Dazu will sie das Gebäudesanierungsprogramm „deutlich besser ausgestalten“, dessen Haushaltsmittel sie gerade halbiert und damit dafür gesorgt hat, dass bereits zur Mitte des Jahres keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Koalition will das Marktanreizprogramm zur Förderung von Erneuerbaren Energien aufstocken. Auch dieses Programm hat sie in diesem Jahr zusammengestrichen und die Investoren im Regen stehen gelassen. Im Haushaltsentwurf für 2011 sind knapp 70 Mill. Euro weniger als im laufenden Jahr eingestellt. Glaubwürdigkeit und konsequentes Handeln sehen anders aus.
Die Koalition belastet die Mieter
Um Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, will die Koalition das Mietrecht novellieren. Gerade die bisherige Ausgestaltung schützt aber die Mieter vor Luxussanierungen und zwingt die Vermieter, ihre Sanierung an der damit verbundenen finanziellen Entlastung im Energiebereich auszurichten. Es droht eine mieterfeindliche Rechtsprechung und ein Sonderkündigungsrecht für die Vermieter, wenn der Mieter die höhere Miete nicht mehr tragen kann.
Außerdem will die Koalition „um Fehlanreize zu vermeiden, dabei auch die Vergleichsmietenregelung überprüfen.“ Das heißt, dass kein Mieter mehr durch die Vergleichsmiete als Obergrenze vor darüber hinausgehenden Mieterhöhungen geschützt ist.
Mobilität
Die Koalition benennt eine Reihe von Maßnahmen und Zielen, die jedoch insgesamt keinen substanziellen Beitrag für mehr Effizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien erwarten lassen.
Die geplanten Änderungen im Bereich der Biokraftstoffe werden deren Anteil nicht erhöhen – aber die erweiterte Zulassung von co-hydriertem Kraftstoff wird die weitere Entwicklung dieses Sektors in die Hände der großen Mineralölkonzerne legen und den Mittelstand bei der Produktion von Biodiesel weiter schwächen. .
Forschungspolitik
Hier wird Konkretes zunächst nur angekündigt und auf das Jahr 2011 verwiesen. Zu begrüßen ist eine koordinierte Vorgehensweise in der Energieforschung. Es ist aber bedauerlich, dass durch die schon ein Jahr andauernde Debatte um die Laufzeitverlängerung und das „Energiekonzept“ innerhalb der schwarz-gelben Koalition die Schaffung eines neuen Nationalen Energieforschungsprogramms abermals verschoben wird. Ende 2008 wurde das fünfte Nationale Energieforschungsprogramm aus dem Jahre 2003 (und somit noch aus rot-grünen Zeiten) um zwei Jahre bis Ende 2010 verlängert. Bis Ende 2010 hätte nun das sechste Nationale Energieforschungsprogramm vorgelegt werden sollen. Mit der neuen Ankündigung wird es nun auf 2011 verschoben. Dass eine stärkere Fokussierung auf Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Speicher- und Übertragungstechnologien in der Energieforschung notwendig ist, ist allen Akteuren klar und eine dementsprechende Umsetzung hätte schon früher erfolgen können.
Europäischer Kontext
Immerhin: Das dritte EU-Binnenmarktpaket soll mit der nächsten (!) Novelle des Energiewirtschaftgesetzes umgesetzt werden. Der Rechtsrahmen steht ja auch erst seit über einem Jahr fest und nach der entsprechenden EU-Richtlinie müssen die Vorgaben bis zum 3. März 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Rest des Programms sind kaum mehr als Ankündigungen oder Doubletten zu schon vorher benannten Vorhaben oder unverbindliche Ankündigungen. Es ist nicht erkennbar, welchen belastbaren Anteil solche Vorhaben in der Energiestrategie einnehmen kann und welche Effekte in den Bereichen Effizienz, CO2-Reduktion oder erneuerbare Energien daraus resultieren. Mit dem abermaligen Verweis auf die Energieszenarien und den Strom-Import von Erneuerbaren Energien ab 2020 verabschiedet sich die schwarz-gelbe Regierung indirekt von erfolgreichen, nationalen Förderung durch das EEG. Dass das EWI mit Unterstützung der konventionellen europäischen und nationalen Stromwirtschaft seit Ende April für ein harmonisiertes EU-Fördermodell für Erneuerbare Energien (auf Basis eines bislang europaweit erfolglosen Quotenmodells) wirbt und dabei sogar in Brüssel und Berlin lobbyiert, passt nur in das bisherige Gesamtbild.

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