70 Jahre Landesverfassung

Die Landesverfassung von Baden-Württemberg feierte am 11. November ihren 70. Geburtstag. Warum diese Verfassung erst 1953 entstanden ist, erklärt sich daraus, dass das Land Baden-Württemberg erst 1952 aus den drei Südweststaaten (Württemberg-Baden, Südbaden und Württemberg-Hohenzollern)  entstanden ist. Am 19.11.1953 trat sie in Kraft.

Allerdings entstand die allererste Landesverfassung nach dem Krieg schon 1945 und war vor allem geprägt von Carlo Schmid (SPD) und Theodor Heuss (FDP). Beide arbeiteten später im parlamentarischen Rat in Bonn am Grundgesetz mit.

Carlo Schmid setzte durch, dass die Grundrechte sehr gut ausformuliert wurden und am Anfang der Verfassung standen - wie später dann im Grundgesetz auch.

Schade, dass es das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen damals nicht in die Verfassung geschafft hat und wir heute immer noch daran arbeiten.

Wichtig war, dass Gemeinschaftskunde ein ordentliches Unterrichtsfach an allen Schulen werden sollte, und zwar nicht erst in Klassenstufe neun oder im Rahmen eines Fächerverbunds.

Demokratie muss jedoch gelernt werden, warum nicht ab Klasse eins? Ob Kinderrechte, das Recht auf Arbeit, das Thema Europa, Frieden, Klima oder Digitalisierung. Für ein gutes Zusammenleben brauchen wir nötiger denn je eine breite gesellschaftspolitische Bildung von Anfang an. Und vor allem jetzt - als spätes Geburtstagsgeschenk!

 

Demonstration für ein tolerantes und weltoffenes Osterburken

Am vergangenen Freitag haben wir zusammen mit 300 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor der Baulandhalle Osterburken gegen die AfD-Kundgebung demonstriert. Es beteiligten sich fast doppelt so viele Menschen an der vom Arbeitskreis für Toleranz und Vielfalt Osterburken initiierten Protest.

Unterstützt wurde der Protest von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD Neckar-Odenwald, der KZ-Gedenkstätte Neckarelz, dem Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber, der AWO Neckar-Odenwald, den Jusos Neckar-Odenwald-Kreis, der IG Metall und dem DGB Neckar-Odenwald-Kreis.

Gestartet war der Demonstrationszug am Bahnhof Osterburken, von welchem sich der Demonstrationszug zum alten Friedhof, an dem sich ein Sammelgrab von neun unbekannten KZ-Häftlingen befindet, weiterzog.

Dorothee Roos, Vorsitzende des Vereins „KZ-Gedenkstätte Neckarelz“ berichtete von der Erinnerungsarbeit in Osterburken unter anderem mit dem im vergangenen Jahr von Dr. Jörg Scheuerbrandt herausgegebenen Quellenband „Der KZ-Zug – Ende und Aufbruch“. Die AfD bekämpfe diese Bewusstseinsarbeit und fordere eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Dabei ging sie auch auf die Attacken der AfD-Abgeordneten und Höcke-Bewundererin Christina Baum gegen Erinnerungsarbeit und Geschichtsunterricht ein, die sie als „Schuldkult“ betitelte.

Der evangelische Pfarrer Thomas Schnücker hob die Bedeutung der Grundrechte hervor. „Die Würde aller Menschen ist unantastbar, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Glauben, sexueller Orientierung, Alter oder Gesundheit!“ Wer dies in Frage stelle begebe sich außerhalb der Ordnung des Grundgesetzes.

Musikalisch begleitet wurde die Demonstration vom Osterburkener Musiker Ivo Heck.

Besuch beim THW und der Feuerwehr in Haßmersheim

Am vergangenen Dienstag ging es hoch hinaus für die Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter in Haßmersheim. Gemeinsam mit Landrat Achim Brötel und Bürgermeister Christian Ernst informierte Sie sich bei den Mitarbeitern des THWs und beim Kreisbrandmeister Jörg Kirschenlohr. Gemeinde- und Kreisrat Karlheinz Graner beschrieb den Umbau der alten Grundschule zum Feuerwehrgerätehaus. Christian Ernst präsentierte die technische Zeichnung des bestellten Mehrzweckbootes. Karlheinz Graner betonte, dass totz der hohen Belastung für den Gemeindehaushalt, solche Anschaffungen von hoher Bedeutung seien. Mit der Flutkatastrophe im Ahrtal, der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sei die Bedeutung des Zivilschutzes wieder verstärkt in den öffentlichen Blick geraten, erklärte die Staatssekretärin. Nach Jahren der Zrückhaltung wurde nun einiges auf den Weg gebracht, um Feuerwehren und das THW bei Neuanschaffungen zu unterstützen. 

Rede Ukraine-Mahnwache - Dr. Dorothee Schlegel

"Das Friedensgebot des Grundgesetzes" - Was sagt das Grundgesetz zum „FRIEDEN“?

 

Wenn vom „Friedensgebot“ oder von der „Friedensstaatlichkeit“ des Grundgesetzes (GG) gesprochen wird, wird – das GG zur Hand nehmend - auf neun Artikel Bezug genommen:

 

1. Präambel und Art. 1 Abs. 2 GG
In der Präambel des GG heißt es: Das „Deutsche Volk …von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das Deutsche Volk „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Diese beiden Bestimmungen enthalten eine normative Verpflichtung aller deutschen staatlichen Gewalt auf „den Frieden“, ohne nähere inhaltliche Festlegungen zu treffen.

 

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13.06.2026, 17:00 Uhr Grillfest

17.06.2026, 18:00 Uhr OV Mosbach-Neckarzimmern Stammtisch
(evtl. Ortsänderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben)

17.06.2026, 18:00 Uhr Politischer Stammtisch "Roter Rettich"

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