Ein Lichtblick am Gleichberechtigungshimmel war der 29. Juli 1959

Trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz (Art. 3 GG) vom 23. Mai 1949 galten im Familienrecht noch die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1900:

Der Ehemann gab der Frau und den Kindern seinen Namen, er bestimmte den Wohnsitz, er verfügte allein über das Vermögen seiner Frau und über ihre Berufstätigkeit, er konnte jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen; er hatte auch die sogenannte väterliche Gewalt, das heißt, er entschied allein über Umgang, Schule und Ausbildung der Kinder. „Stichentscheid“ nannte man dieses väterliche Letztentscheidungsrecht.

Vor 65 Jahren, am 29. Juli 1959, verkündete das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Stichentscheids. Ein erster Meilenstein für die Entwicklung des Familienrechts in der Bundesrepublik.

Dieses Urteil des Ersten Senats hat damals Erna Scheffler verkündet; sie war die erste und lange Zeit die einzige Richterin am höchsten deutschen Gericht.

Damit aber nicht genug: Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik vierzig Jahre lang in Sachen Gleichberechtigung vor sich hergetrieben, um die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 3 verwirklicht zu sehen. Inzwischen hat sich das Familienbild grundlegend und großenteils geändert.

80 Jahre Gedenken an den 20. Juli 1944

Der Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime begann schon sehr früh. Der Chefredakteur der Münchner Neuesten Nachrichten (Vorgänger der heutigen SZ) warnte mit dem Satz: "Nationalsozialismus heißt Lüge, Hass, Brudermord und grenzenlose Not". Er wurde sofort nach der Machtübernahme 1933 inhaftiert, gefoltert und in der Nacht zum 1. Juli 1934 ermordet. Auch er hat versucht, den Widerstand gegen Hitler zu mobilisieren. Leider gelang es ihm nicht. Denn die Tragik des Widerstands war, dass sich die Menschen in zu vielen (gesellschafts-)politischen Gruppierungen befanden, Menschen aus allen Schichten, Arbeiter, Adlige, geistliche Offiziere, Christen und Kommunisten.

Seit 1952 gibt es am 20. Juli deutschlandweit Veranstaltungen, auch im Gedenken an das gescheiterte Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944, also vor genau 80 Jahren! Der Bombenanschlag, ausgeführt von Claus Schenk Graf von Stauffenberg auf Hitler scheiterte - und damit die gesamte Operation Walküre. Sie war der späte Versuch, die Naziherrschaft zu stürzen. Viele der Widerstandskämpfer vom 20. Juli waren übrigens keine Demokraten, einige von ihnen hatten zuvor im Regime gedient und sind in unterschiedlichem Maß schuldig geworden. Aber sie hatten den Weg und den Mut zum Widerstand gefunden.

Am 20. Juli ist auch an die zahlreichen sozialdemokratischen und kommunistischen Widerständler zu erinnern, von denen viele in den KZs umkamen. An den einsamen Georg Elser, der schon 1939 ein Attentat auf Hitler verübte, an die jungen Menschen der "Weißen Rose", an die christlichen Widerständler, unter ihnen der Theologe Dietrich Bonhoeffer oder Kardinal Graf von Galen. Sie alle standen klar und deutlich gegen Rassismus, Menschenverachtung und jegliche Form von Gewaltherrschaft.

An Sie gedenken wir am 20. Juli.  Denn sie haben einen wichtigen Grundstein für die Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert wurde, gelegt.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Dr. Dorothee Schlegel, Maximilian Sigmund

Im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar haben wir am Mahnmal in Billigheim eine Kerze entzündet.

Dr. Dorothee Schlegel und Maximilian Sigmund - zwei, die am Vorabend auf der Demonstration in Mosbach gewesen sind und auch vor Ort ein Zeichen gesetzt haben.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - 75 Jahre

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 75 Jahre alt. 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet gilt sie als Meilenstein in der Menschheitsgeschichte. Sie proklamiert die universellen und unveräußerlichen Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seiner Religion, seiner Meinung oder seinem Status. Leider sind die Menschenrechte weiterhin bedroht, werden verletzt und missachtet. Ob es durch Kriege, Armut, Diskriminierung oder Umweltzerstörung. Umso wichtiger ist es, die Würde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen zu schützen und zu fördern. Deshalb ist es wichtiger denn je, daran zu erinnern, dass Menschenrechte universell und für jeden Menschen gleich gelten. Und dass sie immer wieder erkämpft, verteidigt und ausgebaut werden. Denn die Menschenrechte sind die Grundlage für Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Und sie sind daher notwendige und Not wendende Voraussetzung für eine gute Zukunft für uns alle.

Kalenderblock-Block-Heute

Alle Termine öffnen.

25.09.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Roter Rettich

26.09.2024, 18:30 Uhr - 20:00 Uhr Kreismitgliederversammlung NOK
Liebe Genossinnen und Genossen, wir laden Euch herzlich zur Kreismitgliederversammlung (Kreisparte …

30.09.2024, 17:00 Uhr - 18:30 Uhr Das wollte ich schon immer einen Bundestagsabgeordneten fragen
Der Kreisvorstand der SPD Neckar-Odenwald-Kreis lädt zusammen mit dem Ortsverein Große Kreisstadt Mosbach mit Ne …

Alle Termine