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Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Corona-Pandemie und die demografische Entwicklung haben die Kosten in der Pflegeversicherung ansteigen lassen. Nun ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg gebracht, um pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen.

  1. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden ab 2024 jeweils um fünf Prozent erhöht, ab 2025 dann um 4,5 Prozent und ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation.
  2. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
  3. Die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen werden begrenzt.

Ein guter Dreiklang als Fazit aus der langen Koalitionsausschuss-Sitzung

Klimaschutz, die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem der gesellschaftliche Zusammenhalt sind im Blick behalten worden. „Wir nehmen alle Menschen mit: Wir haben Energiepreisbremsungen eingeführt und helfen auch Familien auf dem Land, die weiterhin mit Öl oder Pellets heizen. Denn Klimaschutz ist sowohl für uns alle lebenswichtig, aber er muss für alle Menschen bezahlbar bleiben.“ Das Versprechen unseres Kanzlers Olaf Scholz gilt: „You’ll never walk alone.“ Der klimafreundliche Umbau unserer Wirtschaft muss zudem mit einer klaren industriepolitischen Strategie und der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden werden. Genau dieser Dreiklang wurde erreicht! Die konkrete Umsetzung braucht uns alle. Machen wir mit, denn wir können es an vielen Orten, mit gutem Willen und in den notwendigen Schritten.

Wahlrechtsreform beschlossen – wir verkleinern den Bundestag!

Wie das konkret aussieht, hat der zuständige SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann in einer Videokonferenz näher erläutert, an der Markus und Dorothee teilgenommen haben.

In der Reform wurde mit großer Mehrheit einer festen Größe von 630 Abgeordneten zugestimmt, was ab der Wahl 2029 gelten soll. Alle Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Denn jedes Überhangmandat kann 17 zusätzliche Ausgleichsmandate verursachen, was durch die Zunahme der Parteien zu einer starken Vergrößerung des Bundestags geführt hat. Es gab übrigens insgesamt nur wenige Überhangmandate, meist bedingt durch die CSU.

Zudem definiert immer das Wahlrecht, wer gewählt wird und das ist nicht abhängig davon, wer direkt und wer über Liste gewählt ist. Der Bundestag unterscheidet nicht zwischen direkt und über Liste gewählte Abgeordnete. In unserem Wahlkreis hatten wir oft erlebt, dass dem direkt gewählten MdB mehr Gewicht zugemessen wurde als den anderen Abgeordneten. Aber das war leider vor Ort nicht allen vermittelbar. Jedoch ist jeder MdB nicht nur für seinen Wahlkreis, sondern für ganz Deutschland zuständig, was oft vergessen wurde.

Blutspendeverbot wird abgeschafft

Im Januar kündigte unser Gesundheitsminister das Ende der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende an.

Im Moment dürfen homosexuelle Männer nur Blut spenden, wenn sie in den letzten 4 Monaten keinen Sexualverkehr mit einem neuen oder mehr als einen Sexualpartner hatten.

Das ändert sich jetzt zum 1. April 2023. Denn: Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschlusskriterien sein.

Wir danken all den Menschen, die sich über Jahre für das Ende der Diskriminierung eingesetzt haben!

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13.05.2026, 17:00 Uhr - 18:30 Uhr Wer soll die BaWü-SPD künftig führen?

13.05.2026, 19:00 Uhr OV Mosbach-Neckarzimmern Vorstandssitzung (gesamt)

16.05.2026, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Regionalkonferenz
Nordbaden

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